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Recht

Schluss mit arbeitsrechtlichen Mythen und Halbwahrheiten in der Arztpraxis

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Standard: 119,00 € inkl. MwSt.

Kunden: 83,30 € inkl. MwSt.

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Online-Seminar

24.06.2026

16:30 – 18:30 Uhr

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Ihr Nutzen

Als Praxisinhaber sind Sie täglich mit arbeitsrechtlichen Themen konfrontiert. Überstunden, Urlaub, Kündigung etc. Sie befinden sich im Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit, Ihren Mitarbeitenden gute Arbeitsbedingungen zu bieten, tragen aber auch Verantwortung für einen gesamten Betrieb und nicht nur für den einzelnen Mitarbeitenden. Es ist kein Wunder, dass es bei der Wahrnehmung dieser Rollen immer wieder zu Unklarheiten und Konflikten kommen kann. Damit Sie sicher im Umgang mit den Mitarbeitenden agieren und in keine Rechtsfallen tappen, klären wir arbeitsrechtliche Halb- und Unwahrheiten auf und geben anhand echter Praxisfälle rechtliche Tipps, die Ihren Alltag vereinfachen und rechtssicher gestalten.

Das Online-Seminar ist als interaktives Impuls-Seminar mit Workshop-Charakter konzipiert. Die Schwerpunkte werden im Seminar im Plenum mitbestimmt und können ggf. nicht alle behandelt werden.

Dieses Seminar ist auch als Inhouse-Seminar buchbar.

Zielgruppe:

  • Mediziner aus Praxis, Klinik und MVZ
  • Medizinisches Fachpersonal aus Praxis, Klinik und MVZ
  • Verwaltungspersonal aus Praxis, Klinik und MVZ

 

Inhalte:

  • Droht mir ein Bußgeld durch die Änderung des Nachweisgesetzes seit dem 01.08.22 bei unvollständigen Arbeitsverträgen?
  • Was bedeutet die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für den Praxisalltag?
  • Wann entsteht eine Überstunde und wie kann ich diese abgelten?
  • Muss ich mich an einen Tarifvertrag für meine Mitarbeiter halten?
  • Kann/Muss ich die Corona-Impfung zur Pflicht machen?
  • Was tun, wenn Mitarbeiter(innen) nach Elternzeit nur noch Teilzeit arbeiten wollen?
  • Schwangerschaft in der Probezeit, was sind die Folgen?
  • Wie oft und lange kann ich ein Arbeitsverhältnis befristen?
  • Haben Mini-Jobber und Teilzeitkräfte weniger Urlaubsanspruch?
  • Darf ich einem kranken Mitarbeiter kündigen?
  • Wie weit geht das Direktionsrecht des Arbeitgebers?

 

Lehrmaterial
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