ePA: Vergütung für die Erstbefüllung geregelt – Abrechnung über den EBM möglich
Seit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) steht Ärztinnen und Ärzten nun eine vergütete Möglichkeit zur Erstbefüllung der Akte zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der hierfür spezifische Leistungen vorsieht. Ziel ist es, eine umfassende, digitale Dokumentation der Gesundheitsdaten zu fördern und gleichzeitig den administrativen Aufwand der Praxen finanziell zu berücksichtigen. Die Erstbefüllung ist ein wichtiger Schritt für eine effiziente Nutzung der ePA – sowohl für die Patientenversorgung als auch für den digitalen Fortschritt im Gesundheitswesen.
EBM-Positionen auf einen Blick:
GOP 01648 – Zusatzpauschale für die sektorenübergreifende ePA-Erstbefüllung, einmalig je gesetzlich Versichertem, 89 Punkte (11,03 Euro). Im Behandlungsfall nicht neben der GOP 01647, die für Einträge aus dem akuten Versorgungsgeschehen gedacht ist, das auf die Erstbefüllung folgt.
GOP 01647 – Zusatzpauschale für besagte Einträge infolge aktueller Arzt-Patienten-Kontakte. Einmal im Behandlungsfall, 15 Punkte (1,86 Euro). Selbstredend nicht neben der Erstbefüllungs-GOP 01648.
GOP 01431 – Pauschale für ePA-Einträge ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt oder Videosprechstunde. Maximal viermal im Arztfall, 3 Punkte (0,37 Euro). Aber nicht mehrfach am selben Tag und nicht neben Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale.
Diese GOP ist ausdrücklich nur als Zusatz zu den GOP 01430 (Verwaltungskomplex), GOP 01435 (Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale) sowie GOP 01820 (Wiederholungsrezepte, Überweisung oder Befundübermittlung durch Praxispersonal, im Zusammenhang mit Empfängnisregelung, Sterilisation oder Schwangerschaftsabbruch) anzusetzen.
ePA: Erstbefüllung auch für Privatversicherte abrechenbar
Mit dem weiteren Ausbau der elektronischen Patientenakte (ePA) rückt die Digitalisierung des Gesundheitswesens auch für privat Versicherte stärker in den Fokus. Ärztinnen und Ärzte können die Erstbefüllung der ePA jetzt auch bei PKV-Versicherten dokumentieren und abrechnen. Die Private Krankenversicherung hat entsprechende Regelungen zur Vergütung eingeführt, um die Einführung der ePA flächendeckend zu unterstützen.
GOÄ-Ziffern auf einen Blick:
Erstbefüllung: Ziffer 75 GOÄ analog
Weitere Befüllung oder Ergänzung: Ziffer 70 GOÄ analog