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Ihr Nutzen
Die Abrechnung von Arbeitsunfällen erfolgt nicht über die reguläre Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder die kassenärztliche Abrechnung (EBM), sondern über die UV-GOÄ. Die Behandlungskosten bei Arbeitsunfällen übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger, also die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen. Viele Praxisteams sind bei diesem Thema unsicher oder scheuen sich davor. Besonders die Formalitäten mit den Unfallversicherungsträgern bereiten oft Schwierigkeiten.
In diesem Kompaktseminar erhalten Sie praxisnahes Wissen von einem erfahrenen Experten. Sie lernen, wie Sie die Behandlung von verunfallten Patienten optimal organisieren und sicher abrechnen. Dabei erfahren Sie alles Wichtige zu den geltenden Bestimmungen, gesetzlichen Regelungen und aktuellen Änderungen. So können Sie Ihre Patienten leistungsgerecht versorgen und gleichzeitig die Qualität Ihrer Abrechnung sowie Ihren Umsatz verbessern
Lehrmaterial
Handout
Teilnehmer
max. 25
Veranstaltung Online-Seminar am 15.04.2026
Promotion an der Augenklinik der Universität Gießen; langjährige Erfahrung in der Universitätsaugenklinik Gießen sowie der St. Vincentius-Augenklinik Karlsruhe. Seit 1997 in Stuttgart als Augenarzt in einer Gemeinschaftspraxis tätig. Beratender Augenarzt für mehrere Berufsgenossenschaften, Rentenversicherung und Versorgunswerk Stuttgart.
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Erhalten Sie zusätzlich zur Ihrem gebuchten GOÄ-Seminar ein GOÄ Exemplar und ein Jahresabonnement für den GOÄ-Kommentar Online des Deutschen Ärzte-Verlages.