Der Katalog der sogenannten Hybrid-DRG (Diagnosis Related Groups) wird ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 22 auf 69 Fallpauschalen erweitert. Damit wird ein deutliches Signal zur Förderung der Ambulantisierung gesetzt.

 

Erweiterung im Detail

  • Der neue Leistungskatalog umfasst 904 OPS-Kodes, deutlich mehr als bisher.
  • Zu den neu aufgenommenen Eingriffen gehören unter anderem Appendektomien, Cholezystektomien sowie minimalinvasive Herz-Kreislauf-Interventionen und Frakturosteosynthesen. 

 

Auswirkungen auf Fallzahlen und Vergütung

  • Bisherige Schätzungen gehen von rund 280.000 Hybrid-DRG-Fällen im Jahr 2025 aus. Mit der Erweiterung könnten es 2026 bis zu 900.000 Fälle sein – also mehr als das Dreifache.
  • Anders als in manchen stationären DRG-Systemen sind Zusatzentgelte (z. B. für besondere Sachkosten) bei Hybrid-DRG nicht vorgesehen – die Pauschale deckt alle anfallenden Leistungen im Kontext des Eingriffs ab.
  • Gleichzeitig wird eine stärkere Differenzierung nach Schweregraden eingeführt, um Kostenunterschiede besser zu berücksichtigen. 

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen sowie den aktuellen Vergütungskatalog finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

 

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